Ärzt*innen ist es strafrechtlich verboten – darum tun wir es: Informieren über Schwangerschaftsabbrüche. Am 19.1.2021 wurde die Revision des Falles um Kristina Hänel verworfen und die Ärztin rechtskräftig verurteilt. Damit steht es also bereits unter Strafe, wenn Ärzt*innen darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
