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Schwangerschaftsabbruch und Abtreibung in Bamberg

Ärzt*innen ist es strafrechtlich verboten – darum tun wir es: Informieren über Schwangerschaftsabbrüche.

Am 19.1.2021 wurde die Revision des Falles um Kristina Hänel verworfen und die Ärztin rechtskräftig verurteilt. Damit steht es also bereits unter Strafe, wenn Ärzt*innen darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

§218 und 219a abschaffen!

Der Paragraph §219a StGB, ein Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche, der die Grundlage für ihre Verurteilung bildet, wurde 1933 durch die Nazis eingeführt, und dient keinem anderen Zweck, als der Einschränkung des körperlichen Selbstbestimmungsrechtes von Schwangeren. Unserer Meinung nach gehört der Paragraph ersatzlos gestrichen. Ebenso §218, der – entgegen der allgemeinen Annahme – in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche unter Androhung einer dreijährigen Freiheitsstrafe verbietet. Schwangerschaftsabbrüche sind also streng genommen nicht erlaubt, werden aber unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft.

Damit ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland straffrei bleibt, muss dieser innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen (gezählt ab dem ersten Tag der letzten Periode, nicht ab dem Empfängnisdatum) nach einer ergebnisoffenen Schwangerschaftskonfliktberatung, durch Ärzt*innen erfolgen. Die Konfliktberatung muss mindestens drei Tage vor dem Eingriff durch eine anerkannte Beratungsstelle erfolgt sein.

Unabhängige Beratungsstelle in Bamberg

Leider finden sich im Netz zahlreiche irreführende Informationen selbsternannter Lebensschützer*innen, die Schwangeren ihr Selbstbestimmungsrecht absprechen wollen. Seriöse, zuverlässige Beratung in Bamberg bietet beispielsweise Profamilia. Nach einem vertraulichen Gespräch wird der nötige Bescheid ausgestellt und Kontaktinformationen von Praxen, die Abbrüche durchführen vermittelt.

Anerkannte Beratungsstelle in Bamberg:
profamilia
Willy-Lessing-Str. 16
96047 Bamberg
Telefon: 0951 133900
Fax: 0951 1339029
Email: bamberg@profamilia.de

Die Beratung ist kostenlos, in einigen Fällen werden die Kosten für den Eingriff durch die Krankenkasse übernommen.